Wie wird gewählt?
Allgemeine Grundsätze
Gruppenwahl
Die Hochschulen in Deutschland sind nach dem Prinzip der Gruppenhochschule organisiert, das bedeutet, dass ihre Mitglieder in 4 Gruppen eingeteilt sind:
- die HochschullehrerInnen ((Junior)-ProfessorInnen, DozentInnen, außerplanmäßige ProfessorInnen),
- die akademischen MitarbeiterInnen,
- die Studierenden und eingeschriebenen DoktorandInnen,
- die sonstigen MitarbeiterInnen (Administration und Technik).
Gewählt wird nach Gruppen, jede Gruppe wählt ihre Gremienmitglieder. Wieviele Plätze die Gruppe bekommt, steht vorher fest. Die Mehrheit der Plätze bekommen ProfessorInnen; diese werden zum Teil nicht gewählt, sondern sind kraft Amtes Mitglied in den Gremien. Im Folgenden wird nur auf die studentischen Plätzen eingegangen.
Zahl der Stimmen
Studierende haben pro Gremium soviele Stimmen wie das Gremium studentische Plätze hat; Gibt man zu viele Stimmen, wird der Stimmzettel ungültig. Man kann aber weniger Stimmen abgeben als man hat.
Kumulieren und Panaschieren
Gibt es nur einen Wahlvorschlag (eine "Liste") für die Plätze des zu wählenden Gremium (in der jeweiligen Gruppe), so kann man nur eine Stimme pro KandidatIn geben.
Kandidieren mehrere Listen, so kann man einer Person bis zu zwei Stimmen geben (kumulieren) und Leute von verschiedenen Listen wählen (panaschieren). Die Gesamtzahl der zu vergebenden Stimmen bleibt jedoch gleich, d.h. je mehr KandatInnnen man zwei Stimmen gibt, desto weniger KandidatInnen kann man wählen.
Wie ergibt sich, wer gewählt ist?
Gibt es für eine Gremium nur eine Liste, so wird ermittelt, wieviele Stimmen die einzelnen KandidatInnen haben. Gewählt sind die KandidatInnen mit den meisten Stimmen, je nachdem, wieviele Plätze es gibt. Haben KandidatInnen gleich viele Stimmen, entscheidet das Los. Letztlich wird also eine Personenwahl durchgeführt.
Komplizierter wird das ganze, wenn mehrere Listen zur Wahl stehen. Man gibt zwar Stimmen an Personen, aber auch an Personen auf Listen. Nach der Auszählung wird dann ausgerechnet, wieviele Plätze die Liste bekommt. Dies geschieht nach dem d´Hondtschen Höchstzahlverfahren (kennt man aus dem Schulunterricht oder aus Wikipedia). Dann wird innerhalb der einzelnen Listen nach Zahl der erreichten Stimmen sortiert. Gemäß der Anzahl der erhaltenen Plätze sind dann die Leute mit den meisten Stimmen gewählt (auch hier entscheidet bei Stimmengleichheit das Los). Wenn eine Liste 3 Plätze hat, z.B. die ersten drei. Das heißt konkret, dass eventuell eine Person in das Gremium kommt, die weniger Stimmen bekommen hat als eine Person, die nicht reinkommt.
Aufgrund des Auszählsystems kann es auch passieren, dass Listen mit weniger als 50 % der Stimmen, mehr als 50 % der Plätze bekommen.
Senatswahl 2013
Studierende haben insgesamt 4 Stimmen - denn es sind 4 Plätze für Studierende zu vergeben. Man kann aber insgesamt auch weniger als 4 Stimmen vergeben. Vergibt man mehr als 4 Stimmen, wird der Stimmzettel ungültig.
Da es 7 Listen gibt, kann man auch kumulieren und panaschieren, d.h. zwei Stimmen für eine (oder zwei) Personen vergeben und KandidatInnen von verschiedenen Listen wählen. Vergibt man mehr als zwei Stimmen für eine Person, wird der Stimmzettel ungültig.
Man kann also zum Beispiel jeweils eineN KandidatIn von 4 verschiedenen Listen wählen. Man kann auch zwei KandidatInnen jweils zwei Stimmen geben - von verschiedenen oder der gleichen Liste - oder einer Person zwei und je einer anderen je eine... oder man kann nur eine Person mit einer Stimme wählen und drei Stimmen verschenken...
Fakultätsratswahlen 2013:
Neuphilologische Fakultät, Philosophische Fakultät, Fakultät für Verhaltens- und Empirische Kulturwissenschaften, Fakultät für Biowissenschaften, Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften:
Studierende haben 8 Stimmen. Man kann auch weniger als 8 Stimmen vergeben. Vergibt man mehr als 8 Stimmen, wird der Stimmzettel ungültig.
Es gibt jeweils nur eine Liste, d.h. man kann pro KandidatIn nur eine Stimme vergeben.
Man kann also weder kumulieren noch panaschieren.
Fakultät für Mathematik und Informatik:
Studierende haben 5 Stimmen. Man kann auch weniger als 5 Stimmen vergeben. Vergibt man mehr als 5 Stimmen, wird der Stimmzettel ungültig.
Es gibt nur eine Liste Pro Kandidat kann nur eine Stimme vergeben werden.
Man kann also weder kumulieren noch panaschieren.
Theologische Fakultät, Medizinische Fakultät Mannheim, Medizinische Fakultät Heidelberg, Fakultät für Physik und Astronomie, Fakultät für Chemie und Geowissenschaften:
Studierende haben 6 Stimmen. Man kann auch weniger als 6 Stimmen vergeben. Vergibt man mehr als 6 Stimmen, wird der Stimmzettel ungültig.
Es gibt nur eine Liste Pro Kandidat kann nur eine Stimme vergeben werden.
Man kann also weder kumulieren noch panaschieren.
Juristische Fakultät:
Studierende haben 8 Stimmen. Man kann auch weniger als 8 Stimmen vergeben. Vergibt man mehr als 8 Stimmen, so wird der Stimmzettel ungültig.
Es gibt zei Listen. Es ist möglich, KandidatInnen von beiden Listen zu wählen. Man kann pro KandidatIn maximal zwei Stimmen vergeben. Man kann also kumulieren und panaschieren - hierbei unbedingt immer nochmal nachzählen, ob man wirklich nicht zu viele Stimmen vergeben hat und pro KandidatIn nicht mehr als zwei Stimmen.