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Fachschaftskonferenz der Uni Heidelberg: bald StuRa
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Die FSK ist unter anderem Mit­glied im bundesweiten stu­den­ti­schen Dachverband fzs, in der LaStuVe (Lan­des­stu­die­ren­den­ver­tre­tung), im ABS (Aktions­bündnis gegen Studien­gebühren), im VSB (Verein für studentische Belange), im bpm (Bünd­nis für Politik- und Meinungs­freiheit) und im bas (Bundesverband ausländischer Studierender).

24.04.2009:

PM: FSK fordert einen Wechsel vom Elitedenken zur sozialen Gerechtigkeit

Zumeldung des Sozialreferats der Fachschaftskonferenz der Universität Heidelberg zur aktuellen Äußerung des Rektors in der Regionalpresse:

"Rektor bezeichnet soziale Abfederung von Studiengebühren als Torpedierung der Hochschulfinanzierung - FSK fordert einen Wechsel vom Elitedenken zur sozialen Gerechtigkeit"

Heidelberg (24.04.): In der Rhein-Neckar-Zeitung vom 23.04.2009 hat der Rektor der Universität Heidelberg, Bernhard Eitel, erklärt, dass das Romanische Seminar "einige Probleme" mit Hilfe von Studiengebühren lösen wollte, "doch wegen des Rückgangs der Studiengebühren aufgrund der Geschwisterlösung ist das torpediert worden".

Das Sozialreferat der Fachschaftskonferenz der Universität Heidelberg ist entsetzt, dass der Rektor die dringend überfällige und endlich vom Gesetzgeber ausgebaute Abfederung der sozialen Selektivität von Studiengebühren derart bewertet.

Die Wertung dieses lediglich marginalen Abbaus von sozialer Ungerechtigkeit als "Torpedo" zeigt aufs Neue deutlich das schon lange kritisierte Elitedenken des Rektors. Spätestens jetzt ist klar, dass er seine eigene Vorgabe, Studiengebühren seien nur für die Verbesserung der Lehre einzusetzen, nicht ernst nimmt. "Herr Eitel hat das Argument der Verbesserung der Lehre, von Anfang an nur benutzt, um die Wogen zu glätten und Studiengebühren zu legitimieren. Offenbar sieht er sich nicht im Stande, gegenüber dem Ministerium Forderungen nach einer öffentlichen Finanzierung zu artikulieren," sagt Michael Kolain, aktiv in der Kritischen Initiative Heidelberg.

Die Geschwisterregelung sieht vor, dass Studierende, die zwei und mehr Geschwister haben, von der Zahlung der Studiengebühren ausgenommen werden. Diese Regelung, von der Landesregierung nur durchgesetzt, um einer diesbezüglichen Klage zuvorzukommen, findet seit dem Sommersemester 2009 Anwendung. Für das Rektorat bedeutet dies einen Verlust von einem knappen Drittel der Einnahmen, für die Studierenden eine deutliche Verbesserung ihrer Studienfinanzierung und damit der allgemeinen Studiensituation.

Norbert Winter, Sozialreferent der Fachschaftskonferenz, erklärt hierzu: "Das Land hat seit der Einführung der Gebühren gekürzt und gestrichen, wo es nur konnte - die Uni funktioniert nur noch mit Verwaltungs- und Studiengebühren.
Doch das zu benennen, ist der Rektor zu feige." Statt dessen schiebt der Rektor mit seiner Torpedo-Äußerung die Verantwortung für die Missstände denen zu, die zwei und mehr Geschwister haben. "Da verschlägt es einem nur noch die Sprache", ergänzt Johannes Michael Wagner, Referent für Studienreform und hochschulpolitische Entwicklungen.

Zu gesetzlich vorgeschriebenen Befreiungstatbeständen positionierte sich die Universität schon in den vergangenen Semestern denkbar schwierig. Erst im Dezember musste ein Mensch mit Behinderung bis vors Verwaltungsgericht Mannheim ziehen. Dieses stellte fest: die die Formalitäten und damit verbundenen zusätzlichen Kosten, die die Universität Heidelberg von Menschen mit Behinderung zur Befreiung von den Gebühren verlangt hatte, könnten "Studierende mit Behinderung faktisch davon abhalten, eine Befreiung zu beantragen".

"Für den Rektor ist das Funktionieren seiner Elite-Uni wichtiger als soziale Gerechtigkeit. Er stellt das Recht auf Bildung in Frage und scheint eine familienfreundliche Bildungs- und Sozialpolitik lediglich als Hemmnis für die Finanzierung des Lehrangebots seiner Elite-Uni zu betrachten", ergänzt Norbert Winter, Sozialreferent der Fachschaftskonferenz.

Das Sozialreferat der Fachschaftskonferenz fordert Herrn Eitel auf, nicht nur als Vorstandsvorsitzender zu agieren, wie seine Funktion im Landeshochschulgesetz bezeichnet wird. Er muss seinen Aufgaben auch als Rektor gerecht werden und dies bedeutet, ein Umdenken vom Elitedenken hin zu sozialer Gerechtigkeit zu vollziehen - oder von diesem Amt zurückzutreten.

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