03.10.2009: Dauer eines Mietvertrages: Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs
Das BGH erinnerte dabei an die grundsätzliche Unzulässigkeit von Mehrjahresmietverträgen, die über 4 Jahre hinaus gehen. Für Studierende gilt dem Gericht nach das besondere Interesse an der Wahrung ihrer Flexibilität: Ob Studienfach- und Studienortwechsel, Auslandssemester, etc., ein über die Dauer bindender Mietvertrag ist hier hinderlich und damit obsolet. Das BGH verwies auf die Rechtsprechung zu Schul- und Ausbildungsverträgen, bei denen fest vorgegebene Laufzeiten ebenfalls für unwirksam erklärt worden waren. Die Mietrechtsseite des Sozialreferates findet Ihr hier. |