23.04.2010: Prüfungsamt verlangt Krankenakte
Dieses Prozedere, welches auf eine Anweisung des Wissenschaftsministeriums zurückgeht, hat sich inzwischen soweit herumgesprochen, daß nun sogar der Mannheimer Morgen darüber berichtet und ein Interview mit uns geführt hat (siehe hier). Natürlich ist eine solche Handhabe fragwürdig und rechtlich mehr als nur eine Grauzone. Sollte es zum Prozess kommen - im Fall das das Prüfungsamt einen ärztlichen Attest nicht akzeptiert und der/die Studierende dagegen klagt, müßte sich das Gericht zwangsläufig an Datenschutzgrundsätzen bezüglich Arbeits- und Ausbildungsrechten orientieren und hier ist der Sachverhalt klar: Der Arbeitgeber hat bis auf wenige Ausnahmen keinen Anspruch auf genaue Auskunft über die Krankheit des Angestellten. Darüber hinaus darf sie auch keine negative Auswirkung auf das Beschäftigungsverhältnis haben, heißt, man kann einen erkrankten Mitarbeiter nicht so einfach kündigen. Diesen rechtlichen Anspruch, welcher auch für Auszubildene volle Gültigkeit besitzt, legen wir als Maßstab ebenso an Universitäten an. Nicht zuletzt gilt selbiges für die Schulen. Wieso und warum das Wissenschaftsministerium nun auf die Idee kommt, ein ärztlicher Attest reiche nicht aus, läßt sich an deren Rechtfertigung erkennen. Wohlweislich sagen/schreiben sie nicht, daß er nicht ausreiche, nein, sie beziehen sich auf die Interpretationsfähigkeit bzgl. vorliegender Informationen (der Attest) und die Frage, ob der Prüfing nun wirklich prüfungsunfähig ist oder nicht. Sprich: man will "Scheinatteste" verhindern. Das ganze fällt in die seit Jahren zunehmende Phobie in Sachen Prüfungsbetrug und Leistungserschleichung. Hierbei wird natürlich völlig unterschlagen, daß die Zahl der attestierten Probleme zugenommen hat. Prüfungsstress, Leistungsdruck und die damit pochende Angst führen vermehrt zu psychischen Komplikationen. Dies hat sich inzwischen empirisch bei der Psychosozialen Beratungsstelle des Studentenwerks bestätigt, die diesen Trend auch wissenschaftlich untersucht. Im übrigen ist dies auch bundesweit erkennbar (siehe DSW). Zu unterstellen, hierbei handele es sich um Betrügereien, ist absurd. Und stellt außerdem die Kompetenz der praktizierenden Ärzte in Frage (und das in Heidelberg!). Wir dagegen unterstellen, daß ein erkrankter Studierender beim Arzt vorspricht und sich in der Frage prüfungsfähig oder nicht untersuchen läßt. Dieser kann anhand der diagnostizierten Erkrankung sehr wohl beurteilen, ob jemand eine 4 - 6 stündige Klausur mitschreiben kann oder nicht. Wir legen den Prüfungsämtern nahe, ärztliche Atteste als das zu nehmen was sind: eine (ärztliche) Bescheinigung, die eine arbeitsmedizinische Untersuchung attestiert (Gesundheitszeugnis). Sollten Fragen bestehen: einfach den Arzt anrufen. Der wird zwar nichts genaues sagen (Schweigepflicht), aber manche überzeugt dann vielleicht das gesprochene Wort des Mediziners, welcher in seiner umfänglichen Sicht - die auch nur ihm eigen ist und seiner Profession, die Prüfungsunfähigkeit attestiert. Allen Ablehnungen möchten wir nahe legen, sich entsprechenden Rechtsbeistand zu suchen. Informationen dazu erhaltet ihr beim Sozialreferat. |