10.02.2010: Keine Mitbestimmung bei Musterarbeitsverträgen für HiWis
Gestern scheiterte der Hauptpersonalrat (HPR) des Wissenschaftsministeriums Baden-Württemberg vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) mit seiner Klage auf Mitbestimmung bei Musterarbeitsverträgen für wissenschaftliche Hilfskräfte. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, da möglicherweise ein Gang zum Bundesverwaltungsericht offensteht. Hintergrund: Personlräte (das Pendant im öffentlichen Dienst zu den Betriebsräten) haben verschiedene Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte, allerdings in eingeschränktem Maße (im Vergleich zum Betriebsrat, siehe Betriebsverfassungsgesetz) die in den je einzelnen Personalvertretungsgesetzen der Länder (teils unterschiedlich) geregelt sind. Der Betriebsrat hat beim Arbeitsvertrag insoweit mittelbar ein Mitbestimmungsrecht, als die Einstellung eines Arbeitnehmers mitbestimmungspflichtig ist. Beim HPR ist diese Frage strittig, zumindest seitens des Ministeriums. Für die wissenschaftlichen Hilfskräfte ist dies in so weit wichtig, als sie ohnehin über keine vernünftigen Arbeitungsbedingungen verfügen und über eine Mitsprache des HPRs zumindest ansatzweise etwas zu verbessern wäre. |