26.01.2010: 5 Jahre Studiengebührenurteil
Zum fünften Mal jährt sich die Einführung von allgemeinen Studiengebühren in der Bundesrepublik. Am 26.1.2005 entschied das Bundesverfassungsgericht, das damals noch existierende Hochschulrahmengesetz (HRG) dürfe die Länder nicht in ihrem Recht beschneiden, Studiengebühren zu nehmen, solange diese nicht so hoch seien, dass die "vergleichbaren Lebensbedinungungen" aus dem Grundgesetz verletzt seien. Das Urteil geht als "Studiengebührenurteil" in die einschlägige Geschichte ein. Damit ging - so das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS) - " der Verlust der Chancengleichheit für alle, an einem freien, selbstbestimmten sowie kostenfreien Bildungsangebot zu partizipieren einher". „Schon damals war es ersichtlich, aber heute ist es auch in Deutschland nachgewiesen: Studiengebühren fördern die soziale Selektion”, so Alexander Lang, Sprecher des ABS. „Es ist kein Wunder, warum ein Bundesland nach den anderen wieder zurückrudert und die Studiengebühren abschafft, - das Saarland und Hessen sind dabei nur der Anfang!” schätzt Lang die Situation ein. In Baden-Württemberg freilich ist eine Abschaffung vorerst nicht in Sicht. Hier eine Übersicht von Äußerungen zum traurigen Jubiläum:Es geht nicht nur um Studiengebühren: vielmehr findet - so Wolfgang Lieb auf den Nachdenkseiten - ein Paradigmenwechsel statt, der Hochschulbildung von einem öffentlichen Gut zu einem privates Investment in das „persönliche Humankapital” umkehrt. Pressemitteilung des ABS: 5 Jahre Studiengebühren sind 5 Jahre zuviel eine Einschätzung des Unimut aus dem Jahre 2005, nebst Verweis auf weitere Auswirkungen des Urteils Die Chronologie der Ereignisse seit 1970: ein historischer Rückblick Interview mit Klemens Himpele (zum Zeitpunkt des Urteils ABS-Geschäftsführer) zum Jahrestag |