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Fachschaftskonferenz der Uni Heidelberg: bald StuRa
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Die FSK ist unter anderem Mit­glied im bundesweiten stu­den­ti­schen Dachverband fzs, in der LaStuVe (Lan­des­stu­die­ren­den­ver­tre­tung), im ABS (Aktions­bündnis gegen Studien­gebühren), im VSB (Verein für studentische Belange), im bpm (Bünd­nis für Politik- und Meinungs­freiheit) und im bas (Bundesverband ausländischer Studierender).

06.10.2010:

Wichtiges zum BAföG für Leute im ersten Semester

BAföG Hot Facts – die wichtigsten Punkte

 ALLE können BAföG beantragen

  • Die Förderungsdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit (fachspezifisch)
  • Die Förderung beginnt mit dem Tag des Antrags (vergangene Wochen, Monate, Semester sind verloren)

ALLE Papiere in EINEM Ordner ablegen

  • Mitteilungspflicht beachten – das BAföG-Amt stets auf dem laufenden halten
  • Leistungsnachweis zur Halbzeit

ALLE FRISTEN beachten

  • Fachrichtungswechsel (nur) bis Ende des 3. Fachsemesters

ALLE Möglichkeiten ausnutzen: eigene Wohnung, Auslandssemester, etc.

  • Probleme? Dann bitte umgehend beraten lassen!
  • Rückzahlung? Kein Problem!

 

Einleitung

Teil 1 – BaföG-Beantragung – Was ist für den Antrag wichtig

Teil 2 – Studienabhängige Förderung – Was muss ich IM Studium beachten

Teil 3 – Fachrichtungswechsel – Was geht, wie oft und bis wann

Teil 4 – Abschluss und Rückzahlung

Was es sonst noch zu sagen gibt

 

Einleitung

Der folgende Artikel soll Euch mit den essentiellen Punkten der BAföG-Förderung vertraut machen. Warum? Die finanziellen Mittel, die im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) beantragt werden können, werden durch die BAföG-Ämter, zumeist bei den örtlichen Studentenwerken angesiedelt, bürokratisch verwaltet. D.h., hier gelten Verwaltungsvorschriften! Wer Fristen verpasst, Papiere zu spät oder unvollständig einreicht, wer wichtige Angaben versehentlich vergisst, wer aufgrund irgendwelcher Gründe Probleme im Studium bekommt, kann in der Konsequenz den Anspruch auf BAföG verlieren oder macht sich u.U. strafbar. Hier gilt wie in anderen Bereichen der staatlichen Administration: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Daher haben wir hier für euch die elementarsten Regeln zusammengefasst.

 

Teil 1 – BAföG-Beantragung

ALLE können BAföG beantragen – genehmigt bekommen es nur die Bedürftigen. Da kaum einer auf Anhieb vom Einkommen und Vermögen seiner Eltern die Freibeträge abziehen und einen vielleicht gegebenen Unterstützungsbetrag errechnen kann, sollte man keine Hemmungen haben, den Antrag auszufüllen. Das Studentenwerk hat extra dafür Kurzanträge, mit denen man ohne viel Aufwand einen eventuellen Anspruch ermitteln lassen kann.

Der Förderbetrag umfasst drei wesentliche Faktoren: einkommensabhängige Variable, Unterkunft und Fürsorgepflichten. D.h., wer eine eigene Wohnung/WG-Zimmer hat und/oder ein Kind, bekommt logischerweise mehr Geld, als wer bei den Eltern lebt und kein Kind hat. Es ist daher sinnvoll, sollte man BAföG brauchen, auch gleich den Sprung in die eigenen vier Wände zu wagen.

Zusammen mit dem Vati oder der Mutti, je nachdem, wer in der Familie die Unterlagen verwaltet, einen Ordner anlegen! In diesen gehören ALLE einzureichenden und eingereichten Papiere, die das BAföG-Amt benötigt. Am besten auch die BAföG-Bescheide und ALLE Schreiben, die das Amt euch sonst noch schickt! Somit wird ein Chaos vermieden und man kann ggf. schnell reagieren, wenn das Amt etwas einfordert oder aber Überprüfungen anstellen, wenn es euch Leistungen verweigert.

Zu guter Letzt: Bitte genau überlegen, was der persönliche Studienwunsch ist bzw. ob man mit dem angestrebten Abschluss auch den Wunschberuf ausüben kann. Denn man kann NICHT beliebig das Studienfach wechseln! Dazu im Folgenden mehr.

 

Teil 2 – Studienabhängige Förderung

Das BAföG-Amt hat euren Antrag genehmigt? Glückwunsch, dann seid ihr einen großen Schritt weitergekommen. Doch nun geht es weiter. Hier das Wichtigste in der Rubrik Studium und BAföG:

Ein BAföG-Bescheid ergeht normalerweise für 1 Jahr, sprich 2 Semester. Sollte sich in dieser Zeit in eurer familiären und persönlichen Lebenssituation etwas ändern, kann dies ggf. mitteilungspflichtig sein. Aufzuzählen sind: Arbeitslosigkeit eurer Eltern, Tod der Eltern oder des Unterhaltspflichtigen, ein neues Geschwisterkind, oder aber ein neuer Lebensabschnitt euer Geschwister wie Ausbildung, Studium, Leistung sozialer Dienste oder gar Berufseinstieg. Sprich, alles was für die Berechnung des Fördersatzes relevant ist. Dazu gehört auch Erbmasse, oder wenn ihr selber ein Kind erwartet.

Sollte sich bei euch persönlich etwas ereignen, kann dies u.U. auch wichtig sein, bspw. wenn dadurch der erfolgreiche Studienverlauf gefährdet ist. (Chronische) Krankheiten oder Unfälle, vielleicht sogar ganz schlimme Schicksale, die zu einer psychischen Belastung führen. Habt keine Hemmungen euch beraten zu lassen und ggf. eine Auszeit zu nehmen. Auf KEINEN Fall das Studium einfach schleifen lassen! Jedes dadurch verlorene Semester bedeutet ein Zu-Ende-Studieren ohne Förderung!

Formal sind für die BAföG-Förderungszeit zwei Faktoren bedeutsam:
a) der Leistungsnachweise (§ 48) und
b) die studienfachabhängige Förderungshöchstdauer.
Es gibt auch noch erweiternde Ausnahmen, dazu später mehr.

a) Leistungsnachweis:

Bis Ende des vierten, spätestens Anfang des fünften Semesters muss dem Amt mitgeteilt werden, dass der eigene Studienverlauf dem DURCHSCNITTLICHEN Leistungsstand entspricht. Das Formular dazu füllt der/die BAföG-Beauftragt/e aus. Herangezogen werden entweder eine obligatorische Zwischenprüfung oder ein bestimmte Zahl an Scheinen (je nach Studienordnung). NOTEN sind irrelevant! ACHTUNG! Die Uni hat dafür Sorge zu tragen, dass ihr die der Studienordnung gemäß angegebenen Veranstaltungen besuchen und erfolgreich absolvieren könnt. Ist euch dies nicht möglich, bspw. wegen Ausschluss durch Überfüllung oder verspäteter Korrektur der Klausur bzw. Hausarbeit, oder gar Mangels Seminarangebot, dann seid ihr unverschuldet in Rückstand geraten. Das BAföG-Amt wird die Zahlungen trotzdem einstellen. Der Uni ist dies aber so lange egal, bis ihr euch aufregt. Von allein passiert nichts.

b) Förderungshöchstdauer:

Die Förderungshöchstdauer richtet sich inzwischen nach der Studiendauer des Bachelor (6 Semester) plus des Masters (4 Semester). Für Medizin, Jura, Lehramt und einige weitere Ausnahmen gelten andere Förderungszeiten. Diese Förderungshöchstdauer kann verlängert werden. Bedeutsame Gründe finden sich im Gesetz und umfassen: ehrenamtliches Engagement in den Hochschulgremien, Auslandssemester, Behinderung, Fürsorgepflicht, zusätzliche prüfungsrelevante Leistungen, welche nicht zu Studienbeginn vorlagen (Sprachkenntnisse wie Graecum oder Latinum).

Zu guter Letzt: Die Förderungsdauer richtet sich auch nach dem Einreichedatum des Antrags. Sprich: Wer erst im zweiten Semester BAföG beantragt, bekommt weder das erste Semester nachgezahlt noch ein extra Semester dazu!

 

Teil 3 – Fachrichtungswechsel

In Erinnerung an den Schluss des ersten Teils: Der Wechsel des Studienfaches hat teils unmittelbar, teils mittelbar Auswirkung auf die BAföG-Förderung.

Du kannst dein Fach bis zum Ende des dritten Fachsemesters wechseln. In einem solchen Fall wird ein sogenannter wichtiger Grund (Eignungsmangel, Neigungswandel) unterstellt. Für einen späteren Wechsel ist ein unabweisbarer Grund notwendig, der entsprechend begründet werden muss. Man kann auch mehrere Male wechseln.

WICHTIG! Die Förderungshöchstdauer verlängert sich dadurch nicht.

WICHTIG! Keine Begründung beilegen. Erst auf Aufforderung des Amtes. Wollt oder müsst ihr eine Begründung angeben, dann lasst euch vorher beraten und eure Begründung überprüfen! WARUM? Ein falscher Satz und das Amt lehnt ab. Ist die Begründung zudem ungünstig formuliert, lässt sie sich auch mit einem Widerspruch nicht mehr korrigieren. Dies ist der häufigste Grund für eine Streichung des BAföG.

 

Teil 4 – Abschluss und Rückzahlung

Wer das Studium in der Regelstudienzeit schafft, kann sich auf die Schulter klopfen. Wer nicht, dem sei empfohlen, die Studienabschlussförderung in Anspruch zu nehmen, die die meisten Studentenwerke anbieten. Nachdem ihr euer Diplom oder die Bachelor-Urkunde überreicht bekommen habt, gilt es prüfen zu lassen, ob ihr eure BAföG-Schuld rabattieren lassen könnt. Ab einer guten Abschlussnote stehen hierzu die Chancen ganz gut. Das Formular dafür füllt das Prüfungsamt aus. Im Zuge der BAföG-Novellen ergeben sich immer wieder Änderungen, so dass man leider keine genaue Aussagen für die Zukunft machen kann.

Eine weitere Reduzierungsmöglichkeit liegt in der Art der Rückzahlung. Diese beginnt FRÜHESTENS 5 Jahre nach Ende des Studiums. Die Rückzahlung lässt sich allerdings jederzeit stunden, wenn man ein zu geringes Einkommen hat (<1.040€ Netto). Der Modus liegt bei einer Mindestrate von 105€, die vierteljährig eingezogen wird (315€). Wer einen höheren Betrag als diesen oder alles auf einmal zurückzahlt, bekommt Rabatt. WICHTIG! Die maximale BAföG-Schuld ist bei 10.000€ gedeckelt.

WICHTIG: Zieht ihr nach Uniende um, müsst ihr dies dem BAföG-Amt oder dem Bundesverwaltungsamt, dass für die Rückzahlung zuständig ist, mitteilen!

WICHTIG: Es fallen keine Zinsen an, es sei denn ihr zahlt die Rate nicht pünktlich. Dies ist interessant für alle, die in Zukunft vielleicht eine massive Inflation erleben. Deren BAföG-Schulden werden so immer weniger wert. Es kann sich also u.U. lohnen, das BAföG mit der Mindestrate zurückzuzahlen.

 

Was es sonst noch zu sagen gibt

Nutzt die Sprechstunden des Sozialreferats der Fachschaftskonferenz (FSK), ebenso die des Studentenwerks oder, falls vorhanden, die Hochschulinformationsbüros/Campus Offices des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) bzw. fragt direkt bei eurer Gewerkschaft nach (je nachdem, wo ihr Mitglied seid). Dies sind die einzigen AkteurInnen, welche euch unabhängig und fachlich beraten sowie nicht zuletzt daraufhin wirken, dass sich die Bedingungen der BAföG-Förderung verbessern oder transparenter sowie einfacher werden. Wer BAföG erhält, sollte deshalb die FSK als Studivertretung und die Gewerkschaften unterstützen, damit es auch in Zukunft noch BAföG und v.a. unabhängige BAföG-Beratung gibt!

WICHTIG: BAföG ist ein Gesetz, die Umsetzung wird durch Verwaltungsvorschriften diktiert. Wenn ihr in Streit oder Konflikt mit dem Amt geratet, braucht ihr ggf. rechtliche Beratung. Wendet euch bei Problemen unbedingt an das Sozialreferat der FSK.

ÜBRIGENS: AnwältInnen kosten viel Geld und wenn eineR notwendig ist, müsst ihr erst einmal eineN finden. Einen Rundum-Service erhaltet ihr NUR bei den Gewerkschaften, also Vorabinfos, rechtliche Beratung und im Notfall den Rechtsschutz! Rechtsschutzversicherungen beraten NICHT!

 

Zu guter Letzt:
Nicht nur viel ERFOLG, sondern auch SPAß beim Studium!

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