11.02.2012:
Ministeriums-Entwurf für die Verfasste Studierendenschaft – eine herbe Enttäuschung
Vorige Woche hat das Wissenschaftsministerium seinen Anhörungsentwurf zum Gesetz zur Verfassten Studierendenschaft veröffentlich. Aber die Vorlage (https://www.wir-wollen-deinen-kopf.de/file/id/35639) ist eine herbe Enttäuschung.
Drei Grundelemente müsste eine Verfasste Studierendenschaft enthalten: - Freie politische Meinungsäußerung – Die Meinungsbildung und -äußerung der Studierenden in Hochschule und Gesellschaft wird durch die Studierendenschaft gefördert
- Satzungsautonomie – Die Studierenden dürfen sich unabhängig von Dritten selbst eine Satzung geben, also ihre eigenen Angelegenheiten selber regeln
- Finanzautonomie – Die Studierenden dürfen Beiträge erheben und über diese, im Rahmen der Rechnungsprüfung durch den Landesrechnungshof, selbständig verfügen
Und in allen drei Punkten versagt der neue Entwurf - Freie politische Meinungsäußerung: "Die Studierendenschaft erhält jedoch keine Befugnis, zu allgemeinpolitischen Themen Stellung zu nehmen […]” (Begründung zu neuem §65 Abs. 3)
- Satzungsautonomie: "Die Satzungen und der Haushaltsplan bedürfen der Genehmigung des Vorstands der Hochschule.” (neuer §65b Abs. 6)
- Finanzautonomie: "Das exekutive Kollegialorgan nach § 65a Abs. 2 Satz 5 bestellt einen Beauftragten für den Haushalt im Sinne des § 9 LHO, der die Befähigung für den gehobenen Verwaltungsdienst hat. Er darf nicht Studierender der Hochschule sein. [...] Die Kosten des Beauftragten für den Haushalt trägt die Studierendenschaft." (neuer §65b Abs. 2)
Überspitzt, aber durchaus korrekt zusammengefasst hieße das: - Wenn Studierendenvertreter sich mal aus Versehen zu Militärforschung statt zu Prüfungsordnungen äußern, können sie verklagt werden
- Der Rektor bestimmt faktisch, wie die Satzung der VS aussieht; ein Fachschaftenmodell wird praktisch unmöglich.
- Die Studischaft muss die Hälfte ihres Geldes für einen teuren Edel-Beamten ausgeben, der das macht, was anderswo und bisher erfolgreich ein/e Sachbearbeiter/in schafft (die natürlich auch, wie es sich gehört, vom Rechnungshof kontrolliert wird).
Und es gibt noch mehr Punkte im Entwurf, bei denen man sich fragen muss, ob sie der Ministerin von einem außer Kontrolle agierenden Beamtenapparat untergejubelt wurden, oder ob sie tatsächlich vorhat, alle ihre Versprechen zur VS zu brechen.
Einen guten, übersichtlichen Vergleich des Gesetzentwurfes des Ministeriums mit dem Gesetzentwurf der Landesstudierendenvertretung gibt es hier.
Dort wird klar: Kommt das Gesetz so durch, ist die Einführung der VS allenfalls ein kleiner Schritt. Wir müssen also noch Druck machen. Deshalb rufen wir alle Fachschaften und Interessierte dazu auf, sich an unserer Arbeit dagegen zu beteiligen (Öffentlichkeitsarbeit, Druck aufs Ministerium, Mails an Abgeordnete). Koordiniert wird das Ganze vom AK Verfasste Studierendenschaft. Schreibt an agos(at)fsk.uni-heidelberg.de, wenn Ihr in irgendeiner Form mitmachen wollt.
Wir hoffen dringend, dass das Wort "Anhörung" noch ernst gemeint ist, und rufen alle dazu auf, im Forum der Landes zur VS - www.wir-wollen-deinen-kopf.de - eifrig mitzudiskutieren. Vielleicht hört uns ja jemand.
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