29.05.2012: AK Verfasste Studierendenschaft sieht Nachbesserungsbedarf bei VS-Gesetz
Am Freitag, 25.5., führte der Wissenschaftsausschuss im Landtag von Baden-Württemberg eine Anhörung zur geplanten Einführung der Verfassten Studierendenschaft (VS) durch. Hierzu veröffentlichte der AK VS der Uni Heidelberg folgende Pressemitteilung: Der Arbeitskreis Verfasste Studierendenschaft an der Uni Heidelberg (AK VS) begrüßt den Gesetzesentwurf zur Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft, sieht jedoch noch Verbesserungspotential. ”Die Einführung der Verfassten Studierendenschaft ist längst überfällig, sie erlaubt der größten Gruppe an der Hochschule, den Studierenden, selbstverantwortet für ihre Belange einzutreten, Verhandlungen zu führen und Verträge zu schließenâ€, so Ben Seel vom AK VS. Es gibt jedoch einige Unklarheiten und Probleme im aktuellen Gesetzesentwurf. Vom AK VS wird besonders die Organisation der Fachschaften kritisch betrachtet. Momentan sind Fachschaften nur auf Fakultätsebene vorgesehen. ”An der Uni Heidelberg stellen die Fachschaften die Basisbeteiligung auf Fachbereichsebene sicher. Es ist wichtig, dass sie auch weiterhin dort angesiedelt sindâ€, erläutert Marion Haller, ebenso vom AK VS. An vielen Hochschulen sind die unabhängigen Fachschaften offen durch öffentliche Sitzungen, Urabstimmungen und/oder regelmäßige Vollversammlungen organisiert - alle Studierenden eines Fachbereichs können kontinuierlich an der Entscheidungsfindung mitwirken und mitbestimmen. Für Fachschaften in der Verfassten Studierendenschaft ist dies im Gesetzesentwurf jedoch nicht vorgesehen. ”In den 35 Jahren ohne VS haben sich die offenen Fachschaften in Heidelberg auch als unabhängige Studierendenvertretung bewährt. Diese gewachsenen Struktur sollte nicht plötzlich aufgegeben werden müssen. Abstimmungen sowie Vollversammlungen mit Wahlen auf Fachbereichsebene sollten auch weiterhin möglich seinâ€, stellt Ben Seel fest. Mit der Verfassten Studierendenschaft tritt neben die Kollegialorgane, in denen alle Mitgliedsgruppen der Hochschule (Profesor*nnen, Studierende, Mittelbau und Technischer Dienst) vertreten sind, eine eigenständige studentische Vertretung. Jedoch sieht der Gesetzesentwurf keine Verknüpfung zwischen den Studierenden in den Gremien und der studentischen Vertretung vor. ”Die studentischen Mitglieder in den universitären Gremien sollte nicht von der studentischen Selbstverwaltung getrennt werden. Es ist notwendig, dass die Studierendenschaft in ihren Gremien ihre Vertreter*innen in Senat oder Studentenwerk selbst bestimmen darfâ€, so Tim Baltruschat, der ebenfalls im AK VS aktiv ist. Baltruschat weiter: ”Da momentan noch die Direktwahl der studentischen Senatsmitglieder vorgeschrieben ist, sollte es den Studierendenschaften im Rahmen ihrer Satzungsautonomie freigestellt sein, ob sie die studentischen Mitglieder in den universitären Gremien direkt oder in den studentischen Gremien wählen wollen. Eine solche Freiheit ist echte Selbstbestimmung!†Nach dem aktuellen Gesetzestext sind die Studierendenschaften zudem verpflichtet, "einen Haushaltsbeauftragten mit der Befähigung für den gehobenen Verwaltungsdienst" einzustellen. ”Es kann sinnvoll sein, einen solchen Menschen zu beschäftigen, aber sollte nicht vorgeschrieben sein! Gerade die Studierenden an den kleinen Hochschulen trifft die Pflicht besonders hart, da sie viel höhere Beiträge zahlen müssten, damit eine solche Person eingestellt werden kannâ€, stellt Marion Haller abschließend fest. Studierende der Uni und der PH in Heidelberg können an der Gestaltung der Verfassten Studierendenschaft ihrer Hochschulen auch über die Online-Plattform http://liquid.fsk.uni-heidelberg.de/ teilnehmen. |