Dies ist ein Archiv der Seite der Studierendenvertretung der Uni Heidelberg, wie sie bis zum 10.12.2013 bestand. Die aktuelle Seite findet sich auf https://www.stura.uni-heidelberg.de

Fachschaftskonferenz der Uni Heidelberg: bald StuRa
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Die FSK ist unter anderem Mit­glied im bundesweiten stu­den­ti­schen Dachverband fzs, in der LaStuVe (Lan­des­stu­die­ren­den­ver­tre­tung), im ABS (Aktions­bündnis gegen Studien­gebühren), im VSB (Verein für studentische Belange), im bpm (Bünd­nis für Politik- und Meinungs­freiheit) und im bas (Bundesverband ausländischer Studierender).

17.06.2013:

Rückmeldung zum Wintersemester 13/14

Die Studierendenadministration informiert mit Mail vom 17.Juni über die Rückmeldung, die vom 15.Juni bis 15.Juli geht. Wir dokumentieren diese Mail:

 

Sehr geehrte Studierende, sehr geehrter Studierender,

mit dieser E-Mail möchten wir Ihnen mitteilen, dass Sie sich im genannten Zeitraum zurückmelden müssen, wenn Sie im nächsten Semester (Wintersemester 2013) weiterstudieren möchten. Bitte lesen Sie diese Informationen aufmerksam durch.

Die Rückmeldung findet vom 15. Juni bis zum 15. Juli 2013 statt.

Bitte zahlen Sie den Semesterbeitrag in Höhe von 126,50 Euro auf das Konto der Universität um sich rückzumelden.

Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

  • Studentenwerksbeitrag in Höhe von 66,50 Euro
  • Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 60 Euro

Sobald der gesamte Betrag zu Ihren Gunsten bei uns gebucht und etwaige Sperrvermerke (z.B. fehlender Krankenkassennachweis) erledigt sind, sind Sie rückgemeldet.

Haben Sie sich bis 15.07.2013 nicht zurückgemeldet, erhalten Sie zunächst eine Mahnung und können die Rückmeldung bis zu dem in der Mahnung genannten Termin mit einer Verspätungsgebühr in Höhe von 10 Euro nachholen.

Zahlungen nach dem in der Mahnung genannten Termin führen nicht mehr automatisch zur Rückmeldung. Wer sich nicht durch die Gebührenzahlung rückmeldet, muss gemäß Landeshochschulgesetz exmatrikuliert werden und erhält einen Exmatrikulationsbescheid. Bitte beachten Sie, dass eine Rückmeldung nachdem der Exmatrikulationsbescheid bestandskräftig wurde, nicht mehr möglich ist.

Beurlaubung:

Falls Sie sich im Wintersemester beurlauben lassen möchten, beachten Sie bitte,  dass Sie den Semesterbeitrag auch zahlen müssen. Die Beurlaubung kann bis Vorlesungsbeginn beantragt werden. In Ausnahmefällen kann eine Beurlaubung, die  nach Vorlesungsbeginn beantragt wurde, genehmigt werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen eine Begründung an, warum Sie die Beurlaubung nicht fristgerecht beantragen konnten.

Gebührenzahlung:

Sie können die Gebühren wie folgt zahlen:

  • Überweisung unter Angabe Ihrer Matrikelnummer und Ihres vollständigen Namens auf das Konto der Universität Heidelberg                                                                 

Begünstigter: Universität Heidelberg
Kontonummer: 136 247 51
BLZ: 660 100 75
Kreditinstitut des Begünstigten: Postbank Niederlassung Karlsruhe
Verwendungszweck 1: Matrikelnummer
Verwendungszweck 2: Name und Vorname angeben
Bitte tragen Sie die Verwendungszwecke korrekt ein, sonst können wir die Zahlung nicht bearbeiten.

  • Lastschrifteinzugsverfahren über LSF (siehe http://lsf.uni-heidelberg.de); bei diesem Verfahren können Sie sich sofort Ihre Studienbescheinigungen für das nächste Semester ausdrucken.

Vor Überweisung der Gebühren sollten Sie bitte im LSF den Gebührenstatus überprüfen: Unter "Meine Funktionen" und "Studiumsverwaltung" klicken Sie bitte auf "Gebührenkonto" - dort können Sie Ihren Gebührenstatus für das aktuelle und das nächste Semester einsehen. Bitte beachten Sie, dass Sie nach der Rückmeldung für das neue Semester keine Bescheinigungen mehr für das laufende Semester ausdrucken können. Wir empfehlen die Bescheinigungen auf Ihrem Computer abzuspeichern.

Beachten Sie bitte auch die Informationen auf unserer Homepage unter http://www.uni-heidelberg.de/studium/imstudium/onlineservice und die Informationen im LSF unter "Aktuelles".

Wenn Sie sich für die Überweisung entscheiden, können Sie, nachdem Ihr Geld bei uns eingegangen ist, Ihre Bescheinigungen im LSF ausdrucken.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein die Bescheinigungen ausdrucken, erhalten Sie diese Ende August per Post.

Internationale Studierende, die im Rahmen eines bilateralen Austauschprogramms an der Universität Heidelberg immatrikuliert sind, sind von der Zahlung der Verwaltungsgebühr (60 Euro) befreit.

Internationale Stipendiaten, die nicht im Rahmen eines Austauschprogramms an der Universität Heidelberg eingeschrieben sind, finden den zu zahlenden Betrag in ihrem LSF-Konto.

Fristen und Termine (z.B. für Beurlaubungen, Umschreibungen etc.) entnehmen Sie bitte dem Internet unter http://www.uni-heidelberg.de/studium/termine

Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich an das Infotelefon 06221/ 545454, schicken Sie uns eine Mail an studium@uni-heidelberg.de oder besuchen Sie unser Serviceportal in der Seminarstrasse 2 (Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 10 bis 16 Uhr, Freitag 10 bis 14 Uhr)

 

Wichtiger Hinweis:

Gemäß E-Mail-Ordnung der Universität Heidelberg (siehe: http://www.urz.uni-heidelberg.de/md/urz/orginfo/ordnungen/em.pdf) sind Sie verpflichtet, Ihre bei der Einschreibung für Sie generierte E-Mailadresse zu nutzen. Über diese E-Mail-Adresse werden Sie über wichtige Sachverhalte Ihres Studiums informiert bzw. benachrichtigt.

 

Freundliche Grüße

Ihre Studierendenadministration

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