22.03.2013: Umsetzung der BRK bundesweit
2006 wurde die Behindertenrechtskonvention (BRK, amtlich: "Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen") von der UNO-Generalversammlung in New York verabschiedet. In der Bundesrepublik Deutschland trat die BRK am 26.03.2009 in Kraft. Die BRK ist nach Wikipedia "ein völkerrechtlicher Vertrag, der Menschenrechte für die Lebenssituation behinderter Menschen konkretisiert, um ihnen die gleichberechtigte Teilhabe bzw. Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Im Übereinkommen finden sich neben grundlegenden Teilen der allgemeinen Menschenrechte, wie z. B. dem Recht auf Leben oder dem Recht auf Freizügigkeit, viele spezielle Bestimmungen, die auf die Lebenssituation behinderter Menschen eingehen". Die Behindertenrechtskonvention wird in immer mehr Bundesländern umgesetzt. Baden-Württemberg hat sie noch nciht umgesetzt, es wird aber aber an ein Aktionsplan zur Umsetzung der BRK gearbeitet. In anderen Bundesländern gibt bereits Aktionspläne, aus denen man Anregungen übernehmen könnte. Hier Informationen des Deutschen Studentenwerks zur neuesten Umsetzungen der BRK im Hochschulbereich sowie Ergebnisse einer Anfrage in Hamburg. Sachsen-Anhalt: Landesaktionsplan vorgelegtDie Regierung des Landes Sachsen-Anhalt hat am 15. Januar 2013 einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK beschlossen. Im Bereich Hochschule soll die Landesregierung bis Ende 2013 einen Bericht zur Situation von Studierenden und Hochschulmitarbeitern mit Behinderungen vorlegen und davon ausgehend ein Handlungskonzept erarbeiten. Dieses Handlungskonzept soll dann ab 2014 in den Zielvereinbarungen des Landes mit den Hochschulen berücksichtigt werden. Bayern: Landesaktionsplan vorgelegtBayern hat als zehntes Bundesland einen Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK verabschiedet. Ausgehend von einer Bestandsaufnahme im Bereich der Hochschule bestimmt der Aktionsplan Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Hochschulen zu inklusiven Einrichtungen. Das Wissenschaftsministerium will dazu u.a. die rechtlichen Vorschriften zur Hochschulzulassung prüfen sowie auf Hochschulen einwirken, damit diese in ihren Grundordnungen die Rechte der Beauftragten für die Studierenden mit Behinderung und chronischer Krankheit stärken. Hamburg: Große Anfrage zur Inklusion an Hamburger Hochschulen Welche Regelungen gibt es an den Hamburger Hochschulen zum Nachteilsausgleich? Wie barrierefrei sind die Gebäude und Hörsäle? Welche Beratungs- und Unterstützungsangebote gibt es für die Studierenden mit Behinderungen oder chronischer Krankheit? Die Grünen in der Hamburger Bürgerschaft wollten dies genauer wissen und stellten eine Große Anfrage an den Senat. |