14.05.2013: Aufsichtsratsposten zu besetzen
Der Aufsichtsrat (in Heidelberg Univeristätsrat genannt) ist zuständig für die Entwicklung der Hochschule und schlägt Maßnahmen zur Profilbildung und zur Erhöhung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit vor. Weitere Informationen findet ihr auf der Gremienseite der FSK. Das Landeshochschulgesetz sieht vor, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats durch einen Auswahlausschuss ausgewählt werden. Dieser Vorschlag muss dann mit einfacher Mehrheit im Senat bestätigt werden. An der Uni Heidelberg besteht der Auswahlausschuss gemäß Grundordnung aus den beiden Sprechern des Senats, zwei Mitgliedern des bisherigen Aufsichtsrats und einem Vertreter bzw. einer Vertreterin des Ministeriums. Nicht in allen Aufsichtsräten sitzen Studierende - an der Uni Heidelberg ist jedoch ein studentisches Mitglied in der Grundordnung vorgesehen. In einigen anderen Hochschulen wird dieses Mitglied in Absprache mit Studierendenvertretung oder gar durch eine Urabstimmungen unter den Studierenden bestimmt. An der Uni Heidelberg darf die Unabhängige Studierendenvertretung dem Auswahlausschuss immerhin einen informellen Vorschlag machen. Außerdem überlegen sich die Mitglieder der Auswahlkommission, wen sie gerne in dem Gremium hätten und hören sich hierzu in ihrem Freundes- und Bekanntenkreis um. Für ihren Vorschlag für ein studentisches Mitglied hat die FSK leider nicht viel Zeit: bis zum 7. Juni muss der Vorschlag bei der Geschäftsstelle des Aufsichtsrats eingereicht werden. Da der Vorschlag noch in der Studierendenvertretung abgestimmt werden muss, solltet ihr eure Kandidatur schleunigst, möglichst bis 28.5. einreichen: sitzungsleitung (at) fsk.uni-heidelberg.de
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