11.07.2013: Hinweise für Ersti-Einführungen
Liebe Freund*innen, liebe Fachschaften, gegen Ende des Semesters macht ihr euch bestimmt erste Gedanken darüber, wie ihr eure Ersti-Einführung organisiert. Egal, wie routiniert ihr bereits darin seid, die FSK unterstützt euch dabei! Wir haben ein paar Dinge für euch zusammengestellt, auf die wir euch aufmerksam machen wollen. 1.) Inhaltliche UnterstützungIm Laufe des August wird eine Seite online gehen, die euch Infomaterialien für eure Einführungsveranstaltungen liefern soll. Gerne könnt ihr das Angebot als eine Anregung oder aber auch als Hilfestellung verstehen. Wir stellen euch dort ebenfalls ersti-gerechte Informationen zur allerersten StuRa-Wahl zusammen, schaut also auf jeden Fall nochmal rein, damit auch die Neulinge wählen gehen werden! Gleichzeitig sollen hier Termine und Lokalitäten eurer Veranstaltungen gesammelt werden, um den Zugang für Ankömmlinge zu erleichtern. Bitte sendet uns Termin, Ort und ggf. einen Link auf das Programm zu, sobald diese feststehen. Vergesst bitte auch nicht, uns eure homepage-Adresse und/oder euren facebook-link mitzuteilen. 2.) Materielle UnterstützungWir haben das Antragsformular für Erstiveranstaltungen zur finanziellen Unterstützung eurer Veranstaltungen überarbeitet und bitten euch hiermit, es rechtzeitig auszufüllen und an die FSK einzuschicken. Am Besten jetzt sofort, spätestens aber zwei Wochen vor dem Termin. Unser Tipp: Es können Angaben auch nachgereicht werden, also bringt es jetzt hinter euch ;) 3.) Termine und ZusammenarbeitUm weiterhin Orientierung im Studium zu bieten, sammeln wir hier auf der Fachschaftenseite auch im kommenden Semester die Sitzungstermine und -zeiten eurer Fachschaftssitzung. Sobald der neue Termin im Semester feststeht, denkt doch bitte dran, uns auch diesen mitzuteilen. Wir können studentische Anfragen dann besser an euch weiterleiten. Sollten sich andere Angaben geändert haben, bitten wir jetzt schojn um kurze Rückmeldung. 4.) Hinweis: Erstis, die noch nicht volljährig sindDa nun vermehrt Schüler und Schülerinnen ihr Abi früher bekommen, kann es sein, dass ihr bei den Erstieinführungen und Erstiwochenden auch mit Minderjährigen zu tun habt. Darauf solltet ihr Rücksicht nehmen und das Jugendschutzgesetz beachten. Was alles verboten ist und welche Ausnahmen es gibt, findet ihr z.B. in dieser Übersicht zum Jugendschutzgesetz. Wir empfehlen euch auf jeden Fall, folgenden Hinweis für Freizeitangebote aufzunehmen: „Nur für Volljährige”. Dann geht ihr kein (juristisches) Risiko ein. |