22.02.2012: Übergangsregelung für die Qualitätssicherungsmittel beschlossen
Qualitätssicherungsmittel ersetzen Studiengebühren - Studis erhalten (wohl nur vorübergehend) VetorechtZu Beginn des Jahres hat die grün-rote Landesregierung die Studiengebühren abgeschafft. Da die Hochschulen inzwischen ohne diese Mittel nicht mehr auskämen, wird ihr Wegfall durch Qualitätssicherungsmittel kompensiert. Bei der Verteilung dieser Mittel erhalten die Studierenden ein Vetorecht, das heißt, dass die Mittel nicht gegen die Stimmen der Studierenden verteilt werden können. Außerdem müssen die Studierenden in Zukunft "legitimiert" sein, es können nicht wie bisher Studierende vom Rektorat oder Dekanen ernannt werden. Übergangsmodell für die Vergabe der QualitätssicherungsmittelBis zur Verabschiedung eines endgültigen Verfahrens zur Verteilung der Qualitätssicherungsmittel hat der Senat der Uni Heidelberg am 7.2. ein Übergangsmodell beschlossen. Es sieht im Wesentlichen für die Übergangszeit eine Weiterführung des bisherigen Verfahrens vor. Nachtrag: Das Ministerium plant übrigens folgende Verordnung für das Schlichtungsverfahren, in der de facto das Vetorecht der Studierenden wieder abgeschafft wird: EEVO-Entwurf Konkrete Regelungen zu den QualimittelnNachtrag 23.März: Die Zentrale Universitätsverwaltung (ZUV) hat einige Informationen zu den Qualitätssicherungsmitteln zusammengestellt:
Standpunkt der StudierendenDas Übergangsmodell entspricht auch als Übergangsmodell nicht den Forderungen der FSK, daher haben die Studierenden im Senat dagegen gestimmt, ihre Erklärung hierzu findet ihr hier:
|