Bewerbung, Losverfahren und Studienplatzklage
Aktuelles:
BACHELOR/MASTER: Bislang gab es zwischen den Zulassungsverfahren zu Studiengängen mit den aus(ge)laufenen (Magister, Diplom) und neuen Abschlüssen (Bachelor) keine wensentlichen Unterschiede, wenn man mal von den teils verschärften Zulassungsordnungen und numeri clausi absieht. Für die ab Wintersemester 2010/2011 startenden Master-Studiengänge gibt es aber bezüglich des Losverfahrens keine Erfahrungswerte.
WICHTIG: Für einige Master-Studiengänge endet die Bewerbungsfrist bereits im Frühjahr (März), die meisten anderen dürften aber auf Anfang bis Mitte Juli befristet sein. Einige Master starten auch im Sommersemester, Bewerbungsinfos findet ihr hier. Leider gibt es eine zentrale Übersicht nur für die zum Sommersemester startenden Master; wer sich jetzt schon für einen Master-Studiengang zum Wintersemester 2010/2011 interessiert, muß sich auf den Seiten der Fächer erkundigen und ggf. beim dortigen Studienberater anfragen.
LOSVERFAHREN: Da die Bewerbungsfrist für die im Sommersemester startenden Master schon abgelaufen ist, bliebe nur noch das Losverfahren. Großartige Ankündigungen dürfte es aber hierzu nicht geben, denn keine Universität wird publik machen wollen, daß sie Master-Studienplätze verlost.
TIP: Eine generelle Anfrage beim Fach/Institut, ob man sich über die Frist hinaus noch bewerben könne, schadet nie! Denn im allgemeinen gibt es immer Leute, die sich nicht einschreiben, oder (beim Master) nicht zum Bewerbungsgespräch erscheinen. Diese freiwerden Plätze werden (s.u.) erst mit Nachrückern aufgefüllt. Bleibt dann immer noch was übrig, kann man außer Konkurrenz (also jenseits der Frist) sich so einen Platz ergattern.
- Allgemein -
Bewerbung
Bei Fächern ohne Zulassungsbeschränkung gibt es keine Bewerbungsfristen, man muß sich nur zu den ausgeschriebenen Einschreibezeiten - für das Wintersemester meist der ganze September, im Studierendensekretariat einfinden (Heidelberg siehe hier).
Bei zulassungsbeschränkten Fächern bewirbt man sich entweder direkt bei der Uni oder über die ZVS - hängt vom Fach ab. Hier gibt es Ausschlussfristen! Für ein Wintersemester ist es häufig Juni bis Mitte Juli (Heidelberg siehe hier). Für die Sommersemester zumeist Dezmber bis Mitte Januar.
Normalerweise geben die Universitäten die Termine für die abzuschickenden Zulassungs- oder Ablehnungsbescheide öffentlich bekannt (Heidelberg siehe hier), unsere hat es aber bis dato noch nicht getan! Wer nun eine Ablehnung erhalten hat, für den geht der Spaß wie folgt weiter.
Ablehnung - Was nun?!
Wer auf Nummer sicher gehen will, holt sich bereits zum Zeitraum der Bewerbung Rat beim Anwalt seines Vertrauens, um ggf. seinen Studienplatz einklagen zu können. Dadurch ist man vor allem vor dem Verschlafen wichtiger Fristen gewabnet!
Eine erste Chance tut sich mit dem Nachrückverfahren auf, denn nicht alle Zugelassenen treten ihr Studium an. Dieses findet (etwa 3 Wochen) nach der Einschreibung statt. Voraussetzung ist hier allerdings eine Beteiligung am Hauptverfahren. Das NRV verläuft (wohl) automatisch. Erhält man trotz NRV keine Nachricht von der Uni, dann bleibt das
Losverfahren
(Vor)Letzte Chance ist dann das Losverfahren. Am LV kann JEDER teilnehmen, für JEDES Fach. Die Fristen sind meist ausgeschrieben (Heidelberg siehe hier). Für dieses SS ist es vom 15.3.-15.4.2010. Anträge davor und danach werden NICHT berücksichigt, also schickt eure Postkarte am 14. Nachts ab oder werft sie am 15. in den Unibriefkasten. Und nun heißt es abwarten und Tee trinken.
Für Interessierte hier die Lossatzung
http://www.uni-heidelberg.de/imperia/md/content/studium/download/rechtsgrundlagen/lossatzung.pdf
Einklagen
Ist weniger abartig als es klingt, weil die Universitäten verpflichtet sind, jedes Semester die Anzahl ihrer Studienplätze zu berechnen. Das tun sie entweder nicht, oder sie mogeln, oder sie verrechnen sich und damit eröffnen sich Hintertürchen.
Vorgehensweise
I. Beantragung bei der Uni auf Zuweisung eines Studienplatzes, der außerhalb der festgesetzten Kapazität liegt. Wenn erfolglos, dann
II. stellt man beim zuständigen Verwaltungsgericht (dürfte hier Karlsruhe sein) einen Eilantrag.
Das Gericht überprüft nun die Studienplatzvergabe und wenn es feststellt, daß nicht alle vergeben wurden, weist sie die Uni an, die freien Plätze zu verteilen. Hier kommt zumeist das Losverfahren zum Zuge. Details sollte man mit dem Anwalt klären.
Tip: Man kann immer bei Gericht Prozesskostenhilfe beantragen, wenn man selbst und die unterhaltspflichtigen Eltern als bedürfigt gelten.
Medizin und die ZVS
Dies gilt natürlich auch hier. Klagen gegen die ZVS sind aber schwieriger, es ist besser, gleich gegen die Uni zu klagen. Die ZVS selbst verteilt nur 40% der eingegangenen Bewerbungen (20% Abi-Beste und 20% Warteliste), die restlichen 60% klärt die Uni im hauseigenem Auswahlverfahren (Heidelberg: 90% Auswahlverfahren und 10% Wartezeit - dies aber vor Abzug von Härtefällen, Ausländern, etc.).
Grundsätzliches zum Schluß.
Es gibt immer Ausnahmen! Am besten bei der Uni oder der FSK bzw. direkt den Fachschaften erfragen.