Rückmeldung und Immatrikulationsgebühren
Vergesst eure Rückmeldung nicht!
Die Rückmeldezeit für das Sommersemester ist vom 15. Januar bis zum 15. Februar.
Für das Wintersemester müsst ihr euch vom 15. Juni bis zum 15. Juli rückgemeldet haben.
Bei verspäteter Rückmeldung bekommt ihr eine Mahnung und es wird eine Mahngebühr von 10€ erhoben. Wer sich nicht bis vor Vorlesungsbeginn zurückgemeldet hat bzw. nicht auf die Mahnung reagiert, wird aus formalen Gründen exmatrikuliert.
Formalia: die mit der Rückmeldung verbundenen Gebühren belaufen sich auf 106,50€. Hierin sind enthalten: 66,50€ Studentenwerksbeitrag und 40€ Verwaltungskostenbeitrag. Der Studentenwerksbeitrag wiederum enthält die 22,50€ Komplementärfinanzierung des Semestertickets.
Zahlungsmöglichkeiten:
(I) Banküberweisung
Begünstigte: Universität Heidelberg
Kontonummer: 136 247 51
BLZ: 660 100 75
Kreditinstitut der Begünstigten: Postbank Niederlassung Karlsruhe
Verwendungszweck 1: Matrikelnummer
Verwendungszweck 2: Name und Vorname angeben
(II) LSF
Mit Beginn der Rückmeldefrist steht für die Rückmeldung im LSF die Funktion „Rückmeldung, Gebühren und Beiträge” zur Verfügung. Man kann sich dann des Lastschrifteinzugsverfahrens über LSF bedienen (http://lsf.uni-heidelberg.de). Bei dieser Methode müsst ihr die sogenannten TAN-Nummern eingeben, welche man bei der Anmeldung zum LSF-Verfahren übermittelt bekommt. Bei Problemen wendet man sich an das URZ. Hier der Online-Service zur Generierung der TANs.
Bei dieser Methode könnt ihr eure Immatrikulationsbescheinigung sofort selbst ausdrucken (Kommentar unten)! ACHTUNG! Der Fluch der unausgegorenen Technik, hier Programmierung bedingt, dass nach dem Verbuchen der Rückmeldegebühr für das kommende Semester das Ausdrucken von Bescheinigungen für das noch aktuelle Semester NICHT MEHR MÖGLICH IST! Also druckt ggf. zur Sicherheit die aktuellen Papiere aus.
Validierung des Studierendenausweises
Nach der erfolgreichen Rückmeldung müsst ihr euren Studiausweis auch wieder neu validieren. Den Gültigkeitszeitraum des Ausweises könnt ihr auf dem Termostreifen (Rückseite) nachlesen. Wenn die Gültigkeit endet könnt ihr die Validierungsautomaten in der ZUV oder der Zentralmensa nutzen.
Weitere Infos zum Ausweis gibts es auch auf der Uni-Seite:
www.uni-heidelberg.de/studium/imstudium/onlineservice/studierendenausweis.html
Kommentar:
1999 betrug die Rückmeldebetrag 100 DM, heute, 2010 sind wir bei 106,50€ ohne Studiengebühren, also eine Steigerung um zirka 108%!
Maßgeblich daran sind die 40€ Verwaltungskostenbeitrag, welcher eingeführt wurde, um die Betreuung von uns Studierenden zu (re-)finanzieren, allerdings begründet mit dem Argument „Service-Verbesserung” und letztendlich geflossen in das Haushaltsloch der Landesregierung. Ja! Die Universität behält von diesen 40€ keinen Cent.
Ebenfalls gestiegen sind der Studentenwerksbeitrag. Die Studentenwerke – übrigens vor 101 Jahren, nämlich 1909 begründet (die erste Einrichtung zur Hilfe für Studierende wurde in Dresden gegründet), sollen für unser Wohlergehen sorgen, sehen sich aber einen immer stärker werdenden Druck von verschiedenen Seiten ausgesetzt. Zum einen fahren die Landesregierungen die Mittelzuweisung immer mehr zurück, zum anderen werden auch diese Einrichtungen des öffentlichen Rechts der Tendenz der Ökonomisierung aller gesellschaftlichen Bereiche unterworfen. Dies drückt sich in utilitaristischen Rechtfertigungsrationalitäten und Personalumstrukturierungen/-besetzungen aus. Es entscheiden die Geschäftsführer und diese sind zumeist und immer häufiger Betriebswirtschaftler mit einer rein ökonomischen Orientierung. Und in Zukunft werden auch nur noch solche eingestellt. Konkret bedeutet dies, daß ein Studentenwerk wie Heidelberg jedes Jahr einen Überschuss erwirtschaftet, der aber in der Bilanz in den Rücklagen verschwindet (überhaupt läßt sich da so einiges tricksen). Die größten Posten der Einnahmen sind: der Umsatz (v.a. Mensen) und unsere Beiträge. Sprich, wir sind der alleinige Bestandserhalter des Studentenwerks; die Landesmittel sind kaum von Belang. Ein circulos vitiosus tut sich auf: je wirtschaftlicher das Studentenwerk seine Geschäfte führt, desto mehr kürzt das Land. Leider haben die Geschäftsführungen nicht den Mumm sich zusammen zu tun und gemeinsam die Landesregierung unter Druck zu setzen und das, obwohl alle Studentenwerke im DSW verbunden sind.
Keine dieser Entwicklungen ist zu beschönigen: aber als GebührenzahlerInnen sollte auch der Studierende lernen, in Zukunft den Wert und die Verwendung seiner Beiträge zu hinterfragen, sowohl die an den Staat, als auch die an öffentliche oder private Einrichtungen.