Dies ist ein Archiv der Seite der Studierendenvertretung der Uni Heidelberg, wie sie bis zum 10.12.2013 bestand. Die aktuelle Seite findet sich auf https://www.stura.uni-heidelberg.de

Fachschaftskonferenz der Uni Heidelberg: bald StuRa
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Die FSK ist unter anderem Mit­glied im bundesweiten stu­den­ti­schen Dachverband fzs, in der LaStuVe (Lan­des­stu­die­ren­den­ver­tre­tung), im ABS (Aktions­bündnis gegen Studien­gebühren), im VSB (Verein für studentische Belange), im bpm (Bünd­nis für Politik- und Meinungs­freiheit) und im bas (Bundesverband ausländischer Studierender).

Abschaffung der Studiengebühren / 
Mitbestimmung bei den Kompensationsmitteln

Achtung: Artikel ist noch nciht ganz fertig...

Die Gebühren sind bald weg ...

Am 8.12. hat die Landeregierung den endgültigen Gesetzesentwurfs zur Abschaffung der Studiengebühren und zu den Kompensationsmitteln (also den Mitteln, die die Studiengebühren ersetzen werden) in der ersten Lesung in den Landtag eingebracht. 

Am 15.12. wird sich der Wissenschaftsausschuss mit dem Entwurf befassen und am 21.12. wird der Landtags das Gesetz wohl in zweiter Lesung beschließen, sodass es am 1.1.2012 in Kraft treten kann.

Die Kompensationmittel werden etwas bombastisch "Qualitätssicherungsmittel" genannt.

... aber wird die Hochschule damit demokratischer?

Ob auch eine weitere Forderung - und ein weiteres Versprechen der Landesregierung - das der Demokratisierung der Hochschulen, erfüllt wird, wird spannend, denn auch darum geht es in dem Gesetz.
Und hier gibt es im Gesetzentwurf einen Fallstrick, der echter studentischer Mitbestimmung im Weg stehen kann: 

Dort steht: 

§ 3
Mitbestimmung der Studierenden
(1) Über die Verwendung der Qualitätssicherungsmittel ist im Einvernehmen mit einer Vertretung der Studierenden, die von der Studierendenschaft legitimiert ist, zu entscheiden. Näheres zur Vertretung der Studierenden ist in der Grundordnung zu regeln.

(2) Sofern eine pauschale Verteilung von Qualitätssicherungsmitteln an den Fakultäten und Sektionen erfolgt, ist auch dort eine enstprechende Beteiligung der Studierenden sicherzustellen.

Klingt gut, aber: Die Grundordnung wird an den Hochschulen von einem Gremium gemacht, in dem Studierende 5 oder 10% der Mitglieder stellen: dem Senat. Für die Vorbereitung der Änderungen wird eine Änderungskommission eingesetzt, in der die Studierenden in Heidelberg nur ein Mitglied stellen werden (dies hat der Rektor bereits vor
einiger Zeit angekündigt - und zugleich gesagt, dass er diese Kommission nicht im Voraus wählen will, sondern erst, wenn "es soweit ist"). Die nächste Wahl einer Grundordnungsänderungskommission kann nun in Heidelberg zum Beispiel erst am 7.2. stattfinden. Und dann muss die Änderung auch erst durch den Senat, den Aufsichtsrat und das Ministerium. Es sei denn der Rektor macht es per Eilentscheid. Der Freiburger Rektor hat dies letzte Woche bereits angekündigt und angesichts dessen, dass das nächste Semester am 1. Februar oder 1. März schon an einigen Hochschulen beginnt, wird auch anderen kaum etwas anders übrig bleiben... 

Die Erfahrung zeigt ohnehin, dass sich studentische VertreterInnen in den Gremien nicht auf professoralen Goodwill verlassen können. Im Gegenteil - gerade in den diversen Studiengebührenkommissionen wurden Studierende regelmäßig über den Tisch gezogen, ausgegrenzt, überstimmt oder sogar bedroht. Zudem ist auffällig, dass in der Erläuterung des Gesetzes steht, dass man ja die Leute im Senat oder im Fakultätsrat hierfür nehmen kann - diese wurden aber für etwas anderes, nämlich für fundierte Arbeit mit Prüfungsordnungen, Berufungen etc. gewählt und sind keine Studierendenvertretung (sondern studentische VertreterInnen), allerdings wurden sie in einer Direktwahl "durch die Studierendenschaft legitimiert" - wie es das Gesetz will.

Somit besteht die Gefahr, dass sich "eine" parallele, schlecht legitimierte Vertretungsstruktur zusätzlich zur künftig einzuführenden Verfassten Studierendenschaft bildet und wir Grundordnungsregelungen haben, die erst mal zurückgenommen werden müssten, wenn die VS kommt. Im Senat mit professoraler Mehrheit. Deshalb sollte die studentische Vertretung bei den Kompensationsmitteln ausdrücklich von der kommenden Verfassten Studierendenschaft legitimiert werden - und wen die schnell kommt, ist es vermutlich sinnvoller im Sommersemester einfach die alten Modelle weiterlaufen zu lassen und im Sommesemester ein durchdachtes Modell zu entwickeln. Wer unbedingt will, kann vielleicht eine Übergangslösung in die Grundordnung schreiben, aber eben eine Übergangslösung (aber bisher hat auch ein Senatsbeschluss gereicht, um die Verteilung zu
 regeln):

§ 3 Mitbestimmung der Studierenden
(1) Über die Verwendung der Qualitätssicherungsmittel ist im Einvernehmen mit der Verfassten Studierendenschaft zu entscheiden. Bis zur Einführung einer Verfassten Studierendenschaft kann eine Übergangsregelung in der Grundordnung getroffen werden.

Interessant auch, dass die Begründung des Gesetzes davon spricht, den Studierenden "Mitverantwortung" zu geben. Verantwortung haben die Studierenden jetzt auch schon, selbst wenn sie nur beraten. Aber was wir brauchen, sind Mitbestimmungrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (und eine VS...) - oder sollen dann die Studis zukünftig verantwortlich - also "schuld" sein - wenn etwas schief geht/etwas fehlt? Interessant hierzu evtl. auch der neu geplante § 5:

§ 5 Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung
Das Wissenschaftsministerium regelt durch Rechtsverordnung, wie zu verfahren ist, wenn ein Einvernehmen zwischen einer Hochschule und der Vertretung der Studierenden nicht erzielt werden kann.

Wir kennen einige Leute im Ministerium und sie sind nicht unbedingt StudifreundInnen (klar, es gibt auch andere. aber ein Großteil sitzt dort seit gefühlten 100 Jahren...), aber wichtiger ist, dass hier pauschal von "der Hochschule" die Rede ist - zu der auch die Studierenden gehören - die dann "der Vertretung der Studierenden" gegenüber gestellt wird - ohne genau zu sagen, wer bei "der Hochschule" nun zuständig ist - und ob dieser Konflikt nicht in einem Gremium zwischen Mitgliedsgruppen auftritt und nicht zwischen "der Hochschule" und der (hier ist es dann aufeinmal schon "die") Studierendenvertretung... Wo bleibt da die Verfasste Studierendenschaft?

Einige Infos zur Thematik findet ihr auch bei der Einladung zum ersten Kompensationsmitteltreffen. 

Kommissionen auf Fachebene... 

Auf dem zweiten Treffen am 8.12. ging um eine Ausarbeitung einer Positionierung zu eben dieser Thematik. Eine aktuelle Arbeitsfassung findet ihr hier. Wir haben beim ersten Treffen gemerkt, dass ein großes Informationsdefizit unter den einzelnen Fächern besteht, was die Vergabepraxen in den einzelnen Fächern angeht. Hierfür gibt es ein Übersicht, in der ihr euer Modell eintragen könnt. Ihr könnt uns auch ein Mail schicken - oder gleich an kompensationsmittel(at)fsk.uni-heidelberg.de. Ziel dieser Sammlung ist, dass man gute Modelle fortführen kann und in den Fächern, wo es jetzt doch nicht so toll klappt, das Modell weiterentwickeln kann. Mit dieser Absicht ist schon eine erste inhaltliche Entscheidung getroffen: und zwar, dass die FSK nach allen bisherigen Diskussionen, Kommissionen auf Fachebene (die in Einzelfällen auch mit der Fakultätsebene übereinstimmen kann) beibehalten will.

Allerdings sollen die in einigen Fachbereichen bestehenden Probleme angegangen werden. Hierzu hat sich die AG Kompensationsmittelvergabe bereits erste Gedanken gemacht, denn es hat sich gezeigt, dass in den Fächern, in denen es gut läuft, die inhaltlichen und die finanziellen Entscheidungen gut verzahnt sind. Hier gibt es viele interessante Modelle, zum Beispiel enge Zusammenarbeit, gemeinsame Sitzungen oder (partielle) Personalüberschneidungen der Studiengebührenkommissionen mit Fachräten, Studienkommissionen oder Mitgliedern im Fakultätsrat. Dadurch wird die Mehrheit der Studierenden in den momentan beratenden (und in Zukunft beschließenden! Kommissionen), gewahrt -- aber sie zugleich durch vielfältigen Strukturen eng an die die inhaltliche Arbeit rückgekoppelt. Inhaltliche Diskussion geht hier der Mittelverteilung voraus. In der Vielfalt dieser auf die Gegebenheiten angepassten Verfahren liegt unsere Stärke. Nur: wenn wir diese Modelle nicht kennen, können wir sie nicht für die Fächer nutzen, in denen es hin und wieder - oder immer wieder - hakt. Also: Bitte! rafft euch auf! haltet euer Modell fest! kommt zum Treffen diesen Donnerstag oder zu einem der weiteren Treffen.

... und auf Uniebene

Es gibt aber auch Kommissionen auf Uniebene. Die sind eher dubios zusammengesetzt und nicht immer ganz nachvollziehbar gebildet. Auch in der letzten AGSM wusste niemand, auch die Mitglieder des Rektorats nicht, so recht, wie diese Kommissionen so genau zusammengesetzt und gebildet werden. Konkret geht es um die zentrale Studiengebührenkommission des Rektors, um die EPG-Kommission (EPG: Ethisch-Philosophisches Grundlagenstudium, Pflichteil im Lehramtsstudium) und die Kommission für die PS und die PäPs (PS: Pädagogischen Studien, zukünftig BWBS: Bildungswissenschaftliches Begleitstudium; PäPs: Pädagogische Psychologie). Um dieses Thema soll es verstärkt auf einem 3. Treffen gehen, dessen Termin am Donnerstag ausgemacht wird. Mailt uns eure Ideen! Meldet euch bitte auch gerne, wenn ihr Terminwünsche hat.

Diskutiert mit: auf der Mailingliste

Um uns intensiver über die Verteilung der künftigen Kompensationsmittel auszutauschen, gibt es eine neue Mailingliste. Einschreiben auf die Liste könnt ihr euch hier: 

https://fsk.uni-heidelberg.de/mailman/listinfo/kompensationsmittel